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IMPRESSUM

Geschäftsinhaber: Ferhat Karatas


Challenge Fitness
Herrenmattstrasse 29
4658 Däniken
Kanton Solothurn

Kontakt: Telefon: +41 78 722 55 85


E-Mail: ferhatkaratas571@gmail.com

Handelsregistereintrag: CHE-347.711.676

Eingetragener Firmenname: Karatas Fitness

WEBDESIGN BY

JumbMedia

Ethik Code

Grundsatz 1

Wir sind bemüht, unsere Tätigkeiten betreffend Verkauf, Betreuung und Beratung gegenüber uns selbst und

unseren Kunden nach grundlegenden ethischen Prinzipien zu gestalten.

Grundsatz 2

Unser Ziel ist es durch ein handhabbares, relevantes Qualitätsmanagement die Güte unserer Leistungen und

Angebote zu erhalten oder zu steigern.

Ubereinstimmung von Versprechen und erbrachter Dienstleistung

Wir halten, was wir bei der Beratung und Betreuung und auch bezüglich Werbung und Produkten versprechen.

Schutz der Intimität von Kunden und Mitarbeitenden

Wir schützen die Intimität unserer Kunden und Mitarbeitenden.

Beitrag zur nachhaltigen Förderung der Gesundheit

Wir verstehen unsere Angebote und Dienstleistungen als einen Beitrag zur Förderung der

Gesundheitserhaltung des Individuums und der Gesellschaft mit ihren sozialen Strukturen.

Sensibilisierung zur Reflexion des Lebensstils

Unsere Angebote und Dienstleistungen sensibilisieren zur Überprüfung und Reflexion des eigenen Lebensstils

Anerkennung der eigenen Grenzen und jener der Kunden

Wir anerkennen die Grenzen und Möglichkeiten unserer Kunden, Mitarbeitenden und unser selbst auch bzgl.

 

unserer Kompetenzen.

Wissenschaftliche Grundlage des Denkens und Handelns

Wir stützen unser Denken und Handeln auf die Grundlagen der Natur- und Geisteswissenschaften.

U n t e r n e h m e n s p h i l o s o p h i e

z u m A r z n e i m i t t e l m i s s b r a u c h

Grundsatzerklärung

Das Training im Center Karatas Fitness ist in hohem Masse gesundheitsfördernd. Wir fördern die Integration von regelmässigem Training gemäss den Empfehlungen entsprechender Fachinstanzen in den Alltag. Das Center Karatas Fitness sorgt dabei in jeder Hinsicht für kompetentes Trainieren und eine sichere Trainingsumgebung. Gemäss den Zahlen des Berichterstattungssystems Suchtmonitoring Schweiz, welches im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit statistisch repräsentatives Zahlenmaterial zu Suchtverhalten sammelt, ist der Arzneimittelmissbrauch auch in der Schweiz ein gesamtgesellschaftliches Problem mit negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und Sterblichkeit. Allein im Bereich der Schmerz-, Schlaf- und Beruhigungsmittel gehen Untersuchungen davon aus, dass rund 5% der über 15-jährigen Bevölke-

rung diese Mittel über einen längeren Zeitraum mit erhöhter Dosierung konsumiert.

Aus diesen Gründen gehört im Rahmen unserer Fürsorgepflicht auch der Schutz unserer Kunden vor Arzneimittelmissbrauch durch eine davon freie Trainingsumgebung zu unseren wichtigen Aufgaben.

 

Anwendungsbereich

Diese Unternehmensphilosophie legt Massnahmen fest, welche die Bestrebungen des Centers Karatas Fitness, für eine Trainingsumgebung zu sorgen, die frei von Arzneimittelmissbrauch ist, unterstützen und konkret umsetzen.

Rechtsgrundlagen / N o r m a t i v e Verweise Die Unternehmensphilosophie des Centers Karatas Fitness stützt sich auch auf

a) das Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte, das die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am 15. Dezember 2000 beschlossen hat;

sowie

b) das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe, dass die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft am 3. Oktober 1951 beschlossen hat.

Begriffe und Definitionen

Gemäss dem Bundesgesetz über Arzneimittel und Medizinprodukte sind Arzneimitte Produkte chemischen oder biologischen Ursprungs, die zur medizinischen Einwirkung auf den menschlichen oder tierischen Organismus bestimmt sind oder angepriesen werden, insbesondere zur Erkennung, Verhütung oder Behandlung von Krankheiten, Verletzungen und Behinderungen; zu den Arzneimitteln gehören auch Blut und Blutprodukte.

Gemäss WHO liegt Arzneimittelmissbrauch vor, wenn ein Medikament ohne medizinische Notwendigkeit oder in unnötigen Mengen konsumiert wird.

Gemäss dem Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe sind

a) Betäubungsmittel abhängigkeitserzeugende Stoffe und Präparate der Wirkungstypen Morphin, Kokain oder Cannabis, sowie Stoffe' und Präparate?, die auf deren Grundlage hergestellt werden oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben;

b) psychotrope Stoffe abhängigkeitserzeugende Stoffe' und Präparate', welche Amphetamine, Barbiturate, Benzodiazepine oder Halluzinogene wie Lysergid oder Mescalin enthalten oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben.

IStoffe sind Rohmaterialien wie Pflanzen und Pilze oder Teile davon sowie chemisch hergestellte Verbindungen. Präparate sind verwendungsfertige Betäubungsmittel und psychotrope Stoffe.

Massnahmen und Verantwortlichkeiten

Die nachfolgend aufgeführten Massnahmen stellen keine Eingriffe in die persönliche Freiheit der

Trainierenden dar, aber sie sollen zu einer Trainingsumgebung frei von Arzneimittelmissbrauch beitragen:

• Der Verantwortliche für den Betrieb des Centers Karatas Fitness duldet im Center keine ihm bekannten Handlungen und Tatsachen, die gegen die Bundesgesetze über Arzneimittel und Medizinprodukte einerseits und über Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe andererseits verstossen.

Dazu gehören insbesondere das Handeln und Verkaufen von Arzneimitteln sowie die Aufbewahrung verschreibungspflichtiger Medikamente ohne ein entsprechendes ärztliches Rezept.

• Der Verantwortliche für den Betrieb des Centers Karatas Fitness stellt sicher, dass den Kunden

für Fragen rund um den Arzneimittelmissbrauch eine Kontaktperson zur Verfügung steht.

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